EU-Normen

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/425

Am 9. März 2016 wurde eine neue Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (EU) 2016/425 erlassen, die die seit 1989 geltende Richtlinie 89/686/EWG ersetzte. Sie gilt ab dem 21.04.2019, und nach diesem Datum wird es möglich sein, nur noch persönliche Schutzausrüstungen in Verkehr zu bringen, die eine Konformitätserklärung mit dieser Verordnung haben.

Die Änderung der Richtlinie resultiert aus der Annahme eines neuen Rechtsrahmens, der den Ansatz bei horizontalen technischen Vorschriften ändert, und insbesondere:

  • Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 Nr. 768/2008/EC über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten.
  • Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates vom 9. Juli 2008 (EG) Nr. 765/2008 zur Festlegung der Anforderungen an die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit den Bedingungen für die Vermarktung von Produkten.

Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (UE) 2016/425 – die wichtigsten Änderungen:

  • Umfang der Produkte, die unter die Anforderungen der Verordnung fallen
  • Konformitätsbewertungsverfahren (Module)
  • Dokumentationsanforderungen
  • Einstufung der persönlichen Schutzausrüstung nach Risiko
  • Grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (kleine Änderungen)

Die Richtlinie über persönliche Schutzausrüstung bestimmt und enthält:

  • den Bereich, Markteinführung und den freien Umsatz
  • Zertifizierungsverfahren, EU-Baumusterprüfung
  • CE-Kennzeichnung und mit ihr verbundene Anforderungen
  • grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Anforderungen an die technische Dokumentation des Produkts
  • Bedingungen, die von benannten Stellen zu erfüllen sind, d. h. die zur EG-Baumusterprüfung berechtigt sind
  • Muster der Konformitätserklärung

Die Richtlinie führt auch die Einteilung der persönlichen Schutzausrüstung in drei Kategorien ein:

Kategorie I - einfache Konstruktion - umfasst ausschließlich folgende minimale Gefahren:

a) oberflächliche mechanische Verletzungen;
b) Kontakt mit Reinigungsmitteln mit schwächeren Wirkungen oder längerem Kontakt mit Wasser;
c) Kontakt mit heißen Oberflächen bei einer Temperatur von nicht mehr als 50°C;
d) Augenschäden durch Sonneneinstrahlung (andere als während der Sonnenbeobachtung);
e) atmosphärische Faktoren, die keinen extremen Charakter haben.
 
Kategorie II - undirekte Konstruktion - für andere als die in den Kategorien I und III aufgeführten mittleren Gefahren ist bei einer benannten Stelle eine EG-Baumusterprüfbescheinigung einzuholen.

Kategorie III - komplexe Konstruktion - umfasst ausschließlich Gefahren, die sehr schwerwiegende Folgen haben können, wie Tod oder irreversible Gesundheitsschäden, verbunden mit:

a) Substanzen oder Gemischen, die gesundheitsschädlich sind;
b) einer Atmosphäre mit nicht ausreichendem Sauerstoffgehalt;
c) schädlichen biologischen Faktoren;
d) ionisierender Strahlung;
e) einer Umgebung mit hoher Temperatur, deren Auswirkungen mit der Einwirkung von Luft bei einer Temperatur von mindestens 100°C vergleichbar sind;
f) einer Umgebung mit niedriger Temperatur, deren Auswirkungen mit der Einwirkung von Luft bei einer Temperatur von - 50°C oder weniger vergleichbar sind;
g) einem Sturz von der Höhe;
h) Stromschlag und Arbeiten unter Spannung;
i) Ertrinken;
j) Schnitten durch eine tragbare Kettensäge;
k) Hochdruckstrahl;
l) Schusswunden oder Messerstichverletzung;
m) schädlichem Lärm.
 
Die nächste Anforderung ist eine jährliche Kontrolle des Produktionsverfahrens und eine Qualitätsprüfung der Handschuhe. Ohne diese oben genannte Kontrolle können die Handschuhe keine CE-Kennzeichnung erhalten.
Der Identifizierungscode der benannten Stelle (vierstellig) wird unmittelbar nach der CE-Kennzeichnung eingefügt, z. B. CE 1437.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates wendet die notifizierte Stelle das Verfahren zur Ausstellung von EU-Baumusterprüfbescheinigungen für persönliche Schutzausrüstungen mit einer Gültigkeit von 5 Jahren an.



EN 420:2003 + A1:2009 - Schutzhandschuhe

Alle Schutzhandschuhe sollten die Kriterien der Europäische Norm EN 420 erfüllen, die allgemeine Anforderungen und entsprechende Prüfverfahren für die Gestaltung und Konstruktion von Handschuhen und Armschutz sowie die Definition der Größe, des Nutzungskomforts, die Fingerfertigkeit, die Wirksamkeit der Handschuhe und ihre Unschädlichkeit bestimmt. Sie verpflichtet den Hersteller, die Handschuhe zu kennzeichnen und Gebrauchs-, Aufbewahrungs- und Pflegehinweise beizufügen.

Ein grafisches Zeichen bei den Handschuhen bedeutet die Notwendigkeit sich mit den beigefügten Hinweisen des Herstellers vertraut zu machen . iko.jpg

Jeder dem Benutzer übergebene Handschuh sollte dauerhaft, lesbar und sichtbar gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung sollte folgende Informationen enthalten:
  • den Namen oder die eingetragene Marke und die Postanschrift des Herstellers, unter der er kontaktiert werden kann
  • den Namen des Handschuhs oder sein Symbol, das es dem Benutzer ermöglicht, das Produkt mit seinem Hersteller oder mit seinem autorisierten Vertreter zu identifizieren
  • Größenbezeichnung
  • CE-Kennzeichnung

Handschuhe der Kategorie II und III müssen zusätzlich folgende Informationen enthalten:
  • ein Piktogramm, das den Typ von Risiko mit dem Namen angibt, auf den der Handschuh getestet wurde.
  • die Leistungsstufen neben oder unter dem Piktogramm mit der Nummer der entsprechenden EN-Norm und dem Jahr ihrer Ausgabe (z.B. EN 388:2016)
  • für Schutzhandschuhe der Kategorie III ein vierstelliger Laborkennzeichnungscode, der hinter der CE-Kennzeichnung angebracht wird, z.B. CE 1437.

EN 388:2016 – Handschuhe zum Schutz von mechanischen Gefahren

Die Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Informationen fest, die in Bezug auf Handschuhe und Armschützer anzugeben sind, um vor mechanischen Gefahren durch Abrieb, Schnitt, Reißen und Durchstoßen zu schützen. Diese Daten sollten in Form eines Piktogramms mit der Nummer der Norm und der Leistungsstufe gegen Verletzungsgefahren dargestellt werden.

Unten stellen wir Änderungen vor, die sich aus der Novellierung der Norm EN 388:2016 + A1: 2018 (PN-EN 388:2019-01) ergeben:
  1. Der Rundmessertest (Couptest) wurde durch eine bessere Kontrolle der Testklinge verfeinert, insbesondere wenn das Ergebnis zwischen der Anzahl der Zyklen, die zum Schneiden der Kontrollgewebeprobe vor und nach der Prüfung des Handschuhmaterials erforderlich sind, dreimal größer als das Ergebnis vor dem Schneiden des Handschuhmaterials ist, dann wird die Verwendung der Prüfmethode nach gemäß EN ISO 13997 empfohlen.
  2. Es wurde ein fünftes Zeichen (Buchstabe A, B, C, D, E oder F - höchster Beständigkeitsgrad) unter dem Piktogramm hinzugefügt, das den Grad des Schnittschutzes nach gemäß der Methode nach ISO 13997 angibt, der nach der Prüfung am TDM-100 (Tonodynamometer) erhalten wurde.
  3. Wenn das Material, aus dem der Handschuh hergestellt wird, die Messerklinge nicht stumpf macht, bleibt der Couptest ein Referenztest. Es gibt jedoch eine freiwillige Möglichkeit den Schnittfestigkeitsgrad gemäß der ISO 13997 anzugeben.
  4. Der Abriebfestigkeitstest wird jetzt mit einem neuartigen Schleifpapier (Klingspor PL31B 180) durchgeführt, das wiederholbarer ist als das zuvor verwendete.
  5. Mit dem neuen Test nach EN 13594:2015 kann das Niveau des Aufprallschutzes festgelegt werden. Wenn die Handschuhe getestet wurden, wird der Buchstabe "P" zu fünf Zeichen unter dem Piktogramm hinzugefügt


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- Abriebfestigkeit: bestimmt die Anzahl der Zyklen, die erforderlich sind, um die Probe bei konstanter Geschwindigkeit (von 0 bis 4) zu beschädigen;
- Schnittfestigkeit mit einem scharfen Werkzeug: bestimmt die Anzahl der Zyklen, die erforderlich sind, um eine Probe mit konstanter Geschwindigkeit (von 0 bis 5) zu schneiden;
- Weiterreißfestigkeit: bestimmt die maximale Kraft (in Newton), die erforderlich ist, um die Probe weiter zu reißen. (von 0 bis 4);
- Stichfestigkeit: bestimmt die Kraft (in Newton), die erforderlich ist, um die Probe mit einem normierten Locheisen zu durchstechen. (von 0 bis 4)


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EN 407:2004 – Handschuhe zum Schutz von thermischen Gefahren

Die Norm legt die thermische Leistung von Schutzhandschuhen bei Wirkung von hohen Temperaturen und / oder Feuer fest. Handschuhe, die vor heißen thermischen Faktoren schützen, das sind Handschuhe, die die Hände des Mitarbeiters vor Hitze und/oder Feuer am Arbeitsplatz in einer oder mehreren Formen schützen, d.h.: Feuer, Kontaktwärme, Konvektionswärme, Strahlungswärme, kleine Spritzer geschmolzener Metalle, große Mengen von geschmolzenem Metall. Gemäß der Norm sollten die Handschuhe allgemeine Anforderungen und Anforderungen an die Abriebfestigkeit und Weiterreißfestigkeit erfüllen. Für jeden der oben genannten Parameter wurden vier Leistungsstufen bestimmt, die für einen bestimmten Handschuhtyp auf der Grundlage der Ergebnisse von Labortests festgelegt wurden. Je nach dem vorgesehenem Einsatzbereich der Handschuhe sollten sie sich durch entsprechende Leistungsstufen im Bereich der einzelnen Parameter auszeichnen. Es ist hervorzuheben, dass nur die Parameter bewertet werden, die den Risiken bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Handschuhe durch den Hersteller entsprechen. In der Tabelle unten wurden die Parameter und die angenommenen Leistungsstufen nach EN 407:2004 für die Beständigkeit gegen direkten Kontakt mit heißen Gegenständen dargestellt.


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Bei Handschuhen, die vor heißen Faktoren schützen, wird das in der obigen Abbildung dargestellte Grafiksymbol bei der Kennzeichnung verwendet. Neben dieses Zeichens wird die Nummer der Norm mit dem Jahr ihrer Ausgabe angegeben,
d.h. EN 407:2004 und sechs Ziffern des Codes, die sich auf Schutzparameter beziehen.



EN 511:2006 - Kälteschutzhandschuhe

Diese Norm gilt für alle Handschuhe, die den Schutz vor Kontakt- und Konvektionskälte bis -50°C gewährleisten sollen. Den Schutz vor niedrigen Temperaturen gibt das Piktogramm mit der Serie von 3 Leistungsstufen wieder, die sich auf bestimmte Schutzeigenschaften der Handschuhe beziehen. Alle Handschuhe müssen mindestens die Stufe 1 der Abrieb- und Reißfestigkeit erreichen.

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EN 1149-1 – Antistatische Handschuhe

Schutzhandschuhe müssen nach EN 16350:2014 und dem darin genannten Prüfverfahren EN 1149-2:1997 auf den Durchgangswiderstand geprüft werden. Die Norm EN 16350:2014 legt die Prüfbedingungen und Mindestanforderungen an die elektrostatischen Eigenschaften von Schutzhandschuhen für den Einsatz in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen fest. Der Durchgangswiderstand muss kleiner als 1,0 × 108 Ohm (Rv < 1,0 × 108 Ω) sein. Prüfatmosphäre: Lufttemperatur: 23 ±1°C; relative Luftfeuchtigkeit: 25 ±5%. Schutzhandschuhe, die elektrostatische Ladungen abführen, sind nur dann wirksam, wenn der Benutzer mit einem Widerstand von weniger als 108 Ohm geerdet ist. Die nach EN 16350:2014 zertifizierten Schutzhandschuhe können für alle ESD-Produktschutzanwendungen verwendet werden.



Kontakt mit Lebensmitteln

Materialien und Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, müssen den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entsprechen. Verordnung (in Form einer Änderung der Verordnung) (EU) Nr. 10/2011 vom 14. Januar 2011.

In keiner Hinsicht dürfen diese Produkte in einer Menge in die Lebensmittel eindringen, die Gefahr für die Gesundheit der Menschen darstellen, unakzeptable Veränderungen im Inhalt der Lebensmittel oder eine Verschlechterung organoleptischer Eigenschaften verursachen könnte. Zu den Materialien und Gegenständen, die noch keinen Kontakt mit Lebensmitteln hatten im Moment des Inverkehrbringens, wird ein Glas-Gabel Symbol beigefügt.

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Im Bereich der Zertifizierung von Produkten, die für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind, kooperieren wir mit dem polnischen Nationalen Institut für Gesundheitswesen - der Staatlichen Einrichtung für Hygiene (Narodowy Instytut Zdrowia Publicznego - Państwowy Zakład Higieny).

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